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Förderungen und Einbau von Treppenliften

Ein Treppenlift lässt sich auf nahezu jeder geraden und kurvigen Treppe im Innen- und Außenbereich installieren. Wenige bauliche Anforderungen sind nötig, wie etwa eine Mindestbreite der Treppe. Bei einem unverbindlichen Vor-Ort-Termin prüfen unsere Berater gerne die Machbarkeit für Sie.

Die Kosten für einen Treppenlift variieren je nach Modell, Treppenverlauf und Schienenlänge. Ein Treppenlift mit gerader Schiene über eine Etage beginnt bei € 4.500, während ein Treppenlift mit kurvigem Verlauf ab € 11.000 erhältlich ist.

Ja, Sie können den Preis für einen Treppenlift durch diverse Zuschüsse und Förderungen senken. Die Pflegekasse gewährt bereits ab Pflegegrad 1 bis zu 4.000 € Zuschuss pro Person.

Die KfW und lokale Träger unterstützen ebenfalls den Einbau eines Treppenlifts – lassen Sie sich von unseren Beratern unverbindlich über die vielfältigen Zuschussmöglichkeiten informieren.

Im Eigenheim ist keine Baugenehmigung erforderlich. In Mietobjekten benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters vor dem Einbau. Bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern ist eine Abstimmung mit den Mitbewohnern oder Eigentümern notwendig, um einen reibungslosen Durchgang an der Treppe sicherzustellen. In denkmalgeschützten Häusern ist der Einbau eines Treppenlifts nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Die rechtlichen Vorschriften variieren je nach Bundesland aufgrund der Zuständigkeit für Denkmalschutz.

Ja, alle Einbaukosten sind in unseren individuellen Treppenlift-Angeboten bereits enthalten. Keine versteckten Kosten – bei Liftstar erhalten Sie eine transparente Preisgestaltung.

Förderungen und Einbau von Homeliften

Ganz bestimmt! Der LiftonDUO kommt mit einer Stellfläche von 0,8 m², der LiftonTRIO mit 1,3 m² aus. Beide Modelle können ohne Aufzugschacht eingebaut und daher nahezu frei und von Treppen unabhängig platziert werden – sie benötigen nur eine Haushaltssteckdose in der Nähe. Also findet sich bestimmt auch in Ihrem Wohnraum genügend Platz für eines unserer Homelifte.

Der LiftonDUO ist ab 27.000 bis 29.500 € erhältlich. Der Preis richtet sich nach Ihren individuellen Ausstattungswünschen und Anforderungen.

Ja, es gibt diverse Möglichkeiten, die Kosten eines Homelifts durch Zuschüsse zu senken. Neben attraktiven Förderungen vom Staat lassen sich auch handwerkliche Leistungen rund um die Montage steuerlich absetzen. Ab einem gewissen Pflegegrad, bietet auch die Pflegekasse eine Förderung ab 4.000 € pro Person an. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die optimale Bezuschussung zu finden und zu beantragen. Vereinbaren Sie dazu gerne einen kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratungstermin an.

Nein, für den Einbau Ihres Homelifts benötigen Sie keine Baugenehmigung oder kostenintensive TÜV-Abnahme. Lediglich eine Stellfläche von mindestens 0,8 m2 und eine Steckdose sind Voraussetzung für den Einbau.

Unser Homelift LiftonDuo bietet ausreichend Platz für zwei Personen, ohne Kompromisse bei Design und Ästhetik einzugehen. Und das trotz seiner kompakten Stellfläche von nur 0,8 m².

Förderungen und Einbau von barrierefreien Liften

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Preis für Ihren Plattform- und Hublift zu senken. Bereits ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse Ihre Liftanlage mit bis zu 4.000 € pro Person. Auch die KfW und diverse regionale Träger unterstützen Sie bei der Finanzierung. Unsere Berater gehen gerne mit Ihnen gemeinsam die verschiedenen Möglichkeiten durch.

Unsere Plattformlifte lassen sich auf nahezu allen geraden und kurvigen Treppen im Innen- sowie Außenbereich installieren. Dafür müssen nur wenige bauliche Voraussetzungen wie zum Beispiel ausreichende Größe der Stellfläche erfüllt werden. Auch unsere Hublifte lassen sich an nahezu jeder Treppe im Innen- und Außenbereich einbauen. Unsere Berater prüfen gerne kostenlos und unverbindlich die baulichen Gegebenheiten vor Ort.

In einem Eigenheim ist eine Baugenehmigung nicht notwendig. Wohnen Sie in einem Mietobjekt müssen Sie vor dem Einbau die Genehmigung Ihres Vermieters einholen. Im öffentlichen Raum benötigen Anlagen mit einer Förderhöhe von bis zu 3 Metern keine Baugenehmigung. Wenn Sie einen Hub- oder Plattformlift in einem denkmalgeschützten Gebäude installieren wollen, muss der Einbau behördlich genehmigt werden. Da Denkmalschutz Sache der Bundesländer ist, variieren die rechtlichen Vorschriften je nach Wohnort.

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